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Rechtsschutzversicherung

Unter einer Rechtsschutzversicherung versteht man eine sogenannte Individualversicherung, sie wird in vielen Fällen auch als Privatversicherung bezeichnet. Diese Versicherung kann von Privatpersonen abgeschlossen werden, aber auch gewerblich tätige Personen können eine Rechtschutzversicherung abschließen. Diese Art der Versicherung dient der Minimierung des Kostenrisikos eines Rechtsstreites. Fast alle Versicherungsunternehmen bieten Tarife für eine Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen und für Unternehmen an. Die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Rechtsgebiete, sondern ist nach dem Grundsatz der Spezialität des Versichertenrisikos aufgebaut.

Ohne Deckungsbegrenzung oder bis zu der im Vertrag vereinbarten Deckungssumme (im Normalfall 500.000 Euro je Rechtsschutzfall - ist in der Regel ausreichend zum Durchlaufen von zwei Instanzen) übernehmen die Rechtsschutzversicherer folgende Kosten:

Kaution
Der größte Teil der Rechtsschutzversicherungen beinhaltet auch die Übernahme von Strafkautionen - in der Regel bis zu 100.00 Euro. Diese Kaution dient dazu, um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu bewahren. Nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder.

Selbstbeteiligung
Im Regelfall wird im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart - üblich sind Selbstbehaltshöhen von 150 Euro bis 300 Euro je Rechtsschutzfall. Ob durch eine geringe Mehrprämie die Selbstbeteiligung auszuschließen ist, sollte bei Vertragsabschluss geklärt werden.

Versicherungsschutz
Ein weltweiter Versicherungsschutz besteht in der Rechtschutzversicherung jedoch nicht; wohl aber ein europaweiter Versicherungsschutz, dieser ist noch auf diverse nichteuropäische Mittelmeerländer erweitert worden (Algerien, Marokko, usw.), zudem auf den Azoren und kanarischen Inseln sowie Madeira. Einige der versicherungsunternehmen bieten bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu sechs Wochen auch einen weltweiten Versicherungsschutz an. In diesen Fällen gilt häufig ein eingeschränkter Versicherungsschutz, z. B. werden ausschließlich eigene Anwaltskosten bis zum dreifachen der Kosten eines deutschen Rechtsanwalts übernommen - die Versicherungssumme ist auf 30.000 Euro beschränkt.
Für fast alle Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf einer "Wartezeit" von drei Monaten nach Versicherungsbeginn.

Eintrittspflicht
Voraussetzung der Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung ist immer das Vorliegen eines Rechtsschutzfalles. Darunter versteht man "den tatsächlichen oder behaupteten Verstoß gegen Rechtspflichten". Daher ist z. B. die vorbeugende Rechtsberatung noch nicht von der Versicherung erfasst. Die Versicherer prüfen darüber hinaus, ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und ob dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.

Versicherungs- und Leistungsarten